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Bürgervorsteher Robert Koch

 

Aufgaben des Bürgervorstehers

  • Der Bürgervorsteher vertritt die Belange des Stadtverordnetenkollegiums gegenüber dem Bürgermeister. Bei öffentlichen Anlässen wird die Stadt Husum durch den Bürgervorsteher und den Bürgermeister vertreten. Beide stimmen die Wahrnehmung der Termine miteinander ab.
  • Der Bürgervorsteher ist Vorsitzender des Stadtverordnetenkollegiums. Er setzt nach Beratung mit dem Hauptausschuss die Tagesordnung der Sitzungen des Stadtverordnetenkollegiums fest, lädt die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit ein und leitet die Sitzungen.
  • Nach Gemeindeordnung haben Bürgerinnen und Bürger der Stadt Husum das Recht, sich in Angelegenheiten der Selbstverwaltung an die Mitglieder des Stadtverordnetenkollegiums zu wenden. Der Bürgervorsteher nimmt die Anregungen und Beschwerden auf und leitet sie an die Verwaltung weiter. Einige Anfragen werden - soweit möglich - gleich in der Sitzung beantwortet.