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Sanierungsgebiet Obere Neustadt


Informationen rund um die Entwicklungen im Bereich Obere Neustadt finden Sie unter www.obere-neustadt-husum.de

 

Programm-Informationen Soziale Stadt

Mit dem Städtebau-Förderungsprogramm „Soziale Stadt“ unterstützt der Bund seit 1999 die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Es verknüpft bauliche Investitionen mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Allgemeine Informationen des Bundes finden Sie hier. Das Land Schleswig-Holstein hält unter diesem Link ebenfalls allgemeine Informationen zu den Städtebauförderprogrammen im Land bereit.

Sanierungsrecht

Wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer beispielsweise an Ihrer Immobilie Veränderungen vornehmen oder kaufen beziehungsweise verkaufen möchten, benötigen Sie eine sanierungsrechtliche Genehmigung. Das gilt auch, wenn Sie eventuell die erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen möchten. Bitte melden Sie sich unbedingt vor Planung der Baumaßnahmen unter obere-neustadt@husum.de da eine entsprechende Vereinbarung im Nachhinein nicht mehr möglich ist. Weitere Infos für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer finden sie im Flyer.

Informationsflyer zum Sanierungsverfahren

Antragsformular Sanierungsrechtliche Genehmigung

IEK

Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) enthält zum einen eine Analyse der baulichen, sozialen, wirtschaftlichen sowie ökologischen und demografischen Strukturen des Sanierungsgebietes Obere Neustadt und zum anderen entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Sanierungs- und Entwicklungsziele. Das im Dezember 2019 von der Ratsversammlung der Stadt Husum beschlossene IEK dient als Grundlage für die langfristige Entwicklung des Quartiers und bildet die Basis für den Einsatz von Städtebaufördermitteln.

IEK Bericht

IEK Pläne

Quartiersmanagement

Zentrale Aufgabe des Quartiersmanagements ist die Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner, um gemeinsam fördernde Projekte und Maßnahmen für das Quartier umzusetzen.

Als Grundlage hierfür dient das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept. Das Quartiersmanagement für die Obere Neustadt hat das Büro TOLLERORT aus Hamburg übernommen. Derzeit sitzt das Quartiersmanagement im Stadtteilbüro im Stadtweg 16a und ist unter obere-neustadt@tollerort-hamburg.de oder dienstags von 16 bis 18 Uhr vor Ort zu erreichen. Unter https://tollerort-hamburg.de/projekt/quartiersmanagement-obere-neustadt/ gibt es zusätzliche Informationen.

Verfügungsfonds

Der Verfügungsfonds ist ein aus der Städtebauförderung bereitgestelltes Budget, welches es Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Stadtteilakteurinnen und Stadtteilakteuren ermöglicht, eigene Projekte zum Stadtteilentwicklungsprozess durchzuführen. Die Entscheidung über den Einsatz von Mitteln des Verfügungsfonds obliegt dem Stadtteilbeirat der Oberen Neustadt, der sich regelmäßig in öffentlicher Sitzung trifft.

Zu Fragen zum Verfügungsfonds melden Sie sich gerne direkt beim Quartiersmanagement: obere-neustadt@tollerort-hamburg.de

Antrag Verfügungsfonds

Grundsätze Verfügungsfonds

Stadtteilzeitung

Die Stadtteilzeitung erscheint mehrfach im Jahr und wird an alle Haushalte im Stadtteil verteilt.

Sie informiert Bewohnerinnen und Bewohner über aktuelle Projekte, Nachrichten und Erlebnisse aus dem Quartier. Für Anregungen oder Beiträge können Sie sich gerne an das Quartiersmanagement wenden: obere-neustadt@tollerort-hamburg.de

1. Ausgabe Stadtteilzeitung

2. Ausgabe Stadtteilzeitung

3. Ausgabe Stadtteilzeitung «KUHrier«

4. Ausgabe Stadtteilzeitung

Aktuelle Projekte

Derzeit wird viel rund um das Sanierungsgebiet Obere Neustadt geplant. Im Fokus stehen dabei unter anderem die Um- und Nachnutzung von teilweise langzeit-leerstehenden Gewerbeflächen sowie die Schaffung von neuem bezahlbarem Wohnraum. Als erste kleine Maßnahme im öffentlichen Raum soll der Spielplatz am Totengang umgestaltet und ein Mobilitätskonzept für das Quartier erstellt werden.

Vorbereitende Untersuchung

Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) haben für das Gebiet der Oberen Neustadt erhebliche funktionale und gestalterische Mängel und Defizite sowie städtebauliche Missstände festgestellt. Diese betreffen die Baustruktur/Städtebau, die Gebäudenutzung/Leerstand, den Bauzustand/Bausubstanz, die Verkehrsinfrastruktur und Erschließung sowie das Fehlen einer identifikationsstiftenden städtebaulichen Mitte als Aufenthaltsort für die Bürger und Bürgerinnen. In Folge dessen und zur Behebung dieser Mängel soll eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Ziel ist es, die Obere Neustadt als Wohn- und Arbeitsstandort zu sichern und zu stärken. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Zieles ist die Identifikation der Bewohner und Bewohnerinnen mit ihrem Stadtteil sowie die Umkehrung des Images in der Husumer Gesamtbevölkerung als ein gesunder, lebenswerter und attraktiver Standort für Wohnen und Arbeit. Hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung sind in den kommenden Jahren neben gestalterischen Gesichtspunkten insbesondere funktionale und strukturelle Aspekte zu beachten.

Gefördert wird das Sanierungsgebiet Obere Neustadt aus Mitteln des Bund-Länder-Programmes"Soziale Stadt".

Mit dem Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" unterstützt der Bund seit 1999 die städtebauliche Aufwertung und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in benachteiligten Stadt- und Ortsteilen. Das Programm widmet sich einer komplexen Aufgabe. Es verknüpft bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Stadtteil. Der grundlegende Ansatz des Programms "Soziale Stadt – Investitionen im Quartier" besteht darin, Maßnahmen und Projekte bedarfsgerecht – also orientiert an den Gegebenheiten vor Ort – in allen relevanten städtebaulichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und umweltbezogenen Handlungsfeldern zu entwickeln und umzusetzen.

Pläne

Vorbereitende Untersuchungen

Das Stadtverordnetenkollegium der Stadt Husum hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 den abschließenden Bericht über die Vorbereitende Untersuchung (VU) Obere Neustadt/Parkstraße zustimmend zur Kenntnis genommen.

Mit Hilfe der vorbereitenden Untersuchung gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB). wird ermittelt, ob innerhalb eines bestimmten Gebietes die Voraussetzungen für eine mögliche städtebauliche Sanierung vorliegen. Im Rahmen der VU werden deshalb u.a. die städtebaulichen, die strukturellen und die sozialen Verhältnisse innerhalb des Gebietes untersucht. In der sich daran anschließenden Bewertung werden neben Stärken, Schwächen und Potentialen auch Missstände aufgezeigt und die Notwendigkeit einer Sanierung dargelegt.

Weiterhin wird dann mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept (siehe V, S. 36 der VU) einer zukünftigen Entwicklung des Gebietes anhand konkreter Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschlägen insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche Förderung, ein Rahmen gegeben.

Im Ergebnis wird durch die VU Obere Neustadt die Notwendigkeit, die Art und der Umfang einer möglichen städtebaulichen Sanierungsmaßnahme dargelegt und der Vorschlag für die Abgrenzung eines zukünftigen Sanierungsgebietes unterbreitet (siehe Plan 11 der VU). Sie dient damit einerseits als Entscheidungsgrundlage des Stadtverordnetenkollegiums bei der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes und anderseits als zwingende Grundlage für die Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm. Ein entsprechender Aufnahmeantrag in das in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ ist von der Stadt Husum bereits beim zuständigen Innenministerium in Kiel eingereicht worden.

Die Grundlage für die für die Durchführung der VU Obere Neustadt bildet das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Husum aus dem Jahre 2006. Es empfiehlt aufgrund der damals festgestellten Mängel und Konflikte in der Oberen Neustadt Erneuerungsmaßnahmen durchzuführen.

Weitere Informationen

Satzung der Stadt Husum über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes »Soziale Stadt Obere Neustadt«

Unterstützt, gefördert und begleitet durch: